Ev. Religionslehre

Zur rechtlichen Begründung des Faches

Der Religionsunterricht an Schulen in NRW ist als einziges Fach in der Verfassung des Landes verankert.

Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 7.) und der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Art. 14) ist der Religionsunterricht an allen öffentlichen Schulen sowohl in der Sek. I als auch in der Einführungsphase und in 2 Halbjahren der Qualifikationsphase der Sek. II ein ordentliches Lehrfach, d.h. ein zum Kanon der Pflichtfächer gehörendes Fach, das benotet wird und damit auch versetzungsrelevant ist.

Bei uns an der Schule heißt das, dass wir konfessionellen Religionsunterricht erteilen. Der Unterricht steht aber auch konfessionslosen bzw. SuS anderer Religionen offen.

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Erklärung der Erziehungsberechtigten oder einer eigenen Erklärung (ab 14 Jahren) vom Religionsunterricht befreit werden möchten, werden in Praktischer Philosophie unterrichtet.

Ziele des Faches

Schülerinnen und Schüler suchen in unserer schnelllebigen Zeit zunehmend nach Orientierung in ihrem Leben, nach Maßstäben zur Lebensgestaltung und zum verantwortlichen Umgang mit Natur und Technik. In unserem Unterricht wollen wir demnach Orientierungshilfe geben, aber auch Wissen über Inhalte und Geschichte des Christentums vermitteln und über andere Religionen und Glaubensformen informieren.

Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Meinungen zu hinterfragen und selbst Position zu beziehen.

Dabei bieten wir die christlichen Wertvorstellungen als Orientierungshilfe an. Hier unterscheidet sich der konfessionelle Religionsunterricht vom Philosophieunterricht. Selbstverständlich kann und soll dabei persönlicher Glaube nicht bewertet werden, wohl aber die Bereitschaft, sich mit Werten auseinanderzusetzen, sich Wissen anzueignen und im Fach aktiv mitzuarbeiten.    

Inhalte des Faches Ev. Religionslehre

Es geht bei uns um Themenbereiche wie:

  • der Mensch und seine Verantwortung in der Welt
  • Sprechen von und mit Gott
  • Bibel als „Ur -Kunde“ des Glaubens
  • Jesus Christus als Herausforderung für die Menschen
  • die Kirche als Volk Gottes
  • andere Religionen, Traditionen und Weltanschauungen

Lehrwerke im Ev. Religionsunterricht

 Das “Kursbuch Religion“ aus dem Calwer – Verlag

Evangelische Religionslehrerinnen und -lehrer

  • Frau Dr. Anthony
  • Herr Madsen
  • Frau Topp

Zusammenarbeit der Fachschaften Ev. Religion u. Kath. Religion

Zwischen den Fachschaften besteht eine gute Kooperation. Dies drückt sich vor allem in der Planung gemeinsamer ökumenischer Schulgottesdienste aus, die einen festen Bestandteil unseres Schullebens bilden:

  • der Gottesdienst zur Begrüßung der neuen Fünftklässler
  • stufenbezogene Weihnachtsgottesdienste
  • stufenbezogene Gottesdienste der SEK I zum Schuljahresende
  • Gottesdienst zur Abiturentlassung
Categories: Fächer