Wahlverfahren


Ist schon bekannt, wer die Wahlpflichtkurse im nächsten Schuljahr unterrichten wird?

Nein. Die Verteilung der Lehrer/innen der Wahlpflichtkurse unterliegt, wie die gesamte Unterrichtsverteilung des kommenden Schuljahres, so vielen schulorganisatorischen Zwängen, dass hierzu keine Aussagen getroffen werden können. Es ist daher dringend davon abzuraten, ein Fach nach Sympathie für eine es möglicherweise unterrichtende Lehrkraft zu wählen.

Wird mein Kind bevorzugt, wenn es ein Fach als Erstwahl angegeben hat?

Ein klares „Jein!“ Grundsätzlich versuchen wir selbstverständlich, so viele Erstwünsche wie möglich zu erfüllen. Aber wenn dies nicht möglich ist, werden Erst- und Zweitwunsch bei der Einrichtung der Wahlpflichtkurse gleichbehandelt. Aus diesem Grund ist die bewusste Entscheidung Ihres Kindes für den Zweit- und Drittwunsch so wichtig. Bitte gehen Sie davon aus, dass die Zuteilung in den Zweitwunsch – gegebenenfalls auch in den Drittwunsch – möglich ist.

Was ist, wenn zu wenige Kinder ein bestimmtes Angebot wählen?

Da alle Schüler/innen einen Zweit- und Drittwunsch angeben, erhalten die Kinder, deren Kurs aufgrund von zu geringen Wahlzahlen nicht zustande gekommen ist, ihren Zweitwunsch. Sollte auch dieser nicht zustande kommen, werden wir uns noch einmal mit Ihnen und Ihrem Kind beraten.

Gibt es einen Anspruch auf das Einrichten eines bestimmten Wahlpflichtkurses?

Die zur Wahl stehenden Kurse sollen grundsätzlich eingerichtet werden. Dies gelingt uns aber nur, wenn die Zahl der Kursteilnehmer/innen in einem angemessenen Verhältnis zu anderen schulorganisatorischen Entscheidungen steht. Eine Mindestzahl für die Einrichtung gibt es dabei nicht. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass auch ein kleiner Kurs eingerichtet werden kann, wenn die Schule sich das mit Blick auf die Lehrerversorgung in dem entsprechenden Fach erlauben kann. Im gleichen Schuljahr muss aber vielleicht in einem anderen Fach gegen die Einrichtung eines größeren zweiten Kurses entschieden werden, weil hier eben nicht genügend Lehrer/innen für zwei Kurse zur Verfügung stehen.

Wenn mein Kind nach 2 Wochen merkt, dass ihm der Kurs auf einmal doch nicht mehr gefällt, kann es wechseln?

Generell ist die Wahl des Wahlpflichtkurses verbindlich und der Kurs wird für 2 Schuljahre belegt. Aus schulorganisatorischen Gründen und aus Gründen der Gerechtigkeit sehen wir von Kurswechseln ab. Deshalb gilt es genau zu überlegen, worin die Neigungen und Interessen Ihres Kindes liegen.

Notengebung

Werden Klassenarbeiten geschrieben und wenn ja, wie viele?

Ja. Es werden zwei schriftliche Arbeiten pro Halbjahr (vier im Schuljahr, Dauer: 45-90 Minuten) geschrieben. Die Termine werden zentral festgelegt. Eine Arbeit pro Schuljahr kann durch eine andere Form der Lernerfolgsüberprüfung ersetzt werden.

Kann man mit einer guten Note im Wahlpflichtkurs auf dem Versetzungszeugnis eine 5 in einem Hauptfach ausgleichen?

Nein. Der Wahlpflichtkurs zählt, obwohl hier Klassenarbeiten geschrieben werden, zur Fächergruppe II (sog. „Nebenfächer“, wie auch z.B. Biologie, Erdkunde, Geschichte, Sport). Eine mangelhafte Leistung kann nur durch eine mindestens befriedigende Leistung der gleichen Fächergruppe ausgeglichen werden. Hauptfach gleicht Hauptfach aus, Nebenfach nur Nebenfach.

Bedeutung für die weitere Schullaufbahn

Kann man, wenn man Spanisch als WPU-II-Fach belegt, in der EF nochmal neu mit Spanisch anfangen?

Nein. Wer Spanisch ab der Klasse 9 im WPU-II-Bereich belegt und dies in der Oberstufe weiterführen möchte, käme in einen Kurs, der die Fremdsprache Spanisch fortsetzt („Spanisch fortgeführter Kurs“ S9); unter der Voraussetzung, dass dieser eingerichtet werden kann.

Kann man Informatik in der EF wählen, wenn man kein Informatik im WPU-II-Bereich belegt hat?

Ja. Die Belegung eines Wahlpflichtkurses ist i.d.R. keine Voraussetzung für die Belegung dieses Faches in der Oberstufe. (Ausnahme: Spanisch fortgeführter Kurs, siehe oben).

Hat mein Kind in der Oberstufe Vorteile, wenn es einen bestimmten Wahlpflichtkurs wählt?

Methodisch vielleicht, fachlich nein. In den Wahlpflichtkursen werden keine Inhalte oder Themen der Oberstunde unterrichtet. Methodisch profitiert man sicher von der Belegung eines Wahlpflichtkurses in der Oberstufe, denn man hat die Methoden des Fachbereichs, dem das WPU-II-Fach angehört, intensiver geübt und ist auch schon mit dem Schreiben von Klassenarbeiten vertraut.

Kann man Biologie-, Physik- oder Chemie-LK wählen, wenn man kein NaWi als Wahlpflichtkurs hatte?

Ja. Die Belegung von NaWi ist keine Voraussetzung zur Belegung eines Biologie-, Physik- oder Chemie-LKs in der Oberstufe.