Mit dem Abschluss der Erprobungsstufe und der Versetzung in die Klasse 7 treten die Schülerinnen und Schüler in die sogenannte Mittelstufe ein.
In den vier Jahren der Klassen 7 bis 10 erwerben sie die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Mit dem Ende der Jahrgangsstufe 10 erwerben sie den mittleren Schulabschluss, die Fachoberschulreife.
Eine wichtige Phase der Persönlichkeitsentwicklung vollzieht sich in der Zeit der Mittelstufe: die Pubertät. In dieser Zeit müssen die Schülerinnen und Schüler eine neue Identität suchen und bilden, indem sie sich einer persönlichen und gesellschaftsbezogen Wert- und Sinnorientierung unterziehen. Sie müssen ein waches Selbstbewusstsein erlangen und erkennen, was sie als Individuum und Teil der Gesellschaft für wertvoll und sinnhaft erachten.
Ebenso will Schule aber auch die Jugendlichen auf ihrem nicht einfachen Weg der Persönlichkeitsentwicklung durch Gewinnung und Festigung von Personal- und Sozialkompetenzen, auch im Rahmen von Menschenrechtsbildung und Demokratieerziehung sowie durch interkulturelles Lernen, begleiten und somit gleichzeitig auch ihre soziale Verantwortung stärken.
Dazu gehört auch die Berufsorientierung im Rahmen des „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA)- Konzeptes des Landes NRW. In der Mittelstufe sind die Potenzialanalyse, die Berufsfelderkundungstage, das Sozialpraktikum und die Anschlussvereinbarung ein wesentlicher Bestandteil. Dazu gehören auch die Arbeit mit dem Berufswahlpass und die begleitenden Unterrichtsangebote und Gespräche.
Daher muss eine lebendige und vielfältige Schule sich auch in der Mittelstufe öffnen und unter aktiver Einbeziehung der Eltern und mit Hilfe von außen entsprechende Angebote machen, damit die Schule in dieser Phase ein wichtiger Orientierungspunkt für die Schülerinnen und Schüler bleibt.
Folgende Besonderheiten erwarten euch Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe:

Ansprechpersonen:

Mittelstufenkoordinator: Volker Strick (v.strick@gymnasium-delbrueck.de)

Assistenz der Mittelstufenkoordination: Katrin Hollmann (k.hollmann@gymnasium-delbrueck.de)
Gewährung von Nachteilsausgleichen
Nachteilsausgleich – Faire Chancen für alle
Unsere Schule setzt sich dafür ein, dass alle Schüler:innen unter gerechten Bedingungen lernen und ihre Leistungen zeigen können. Der Nachteilsausgleich hilft dabei, behinderungs- oder krankheitsbedingte Nachteile auszugleichen – ohne die Leistungsanforderungen zu senken. So stellen wir sicher, dass alle die gleichen Chancen haben.
Wer kann einen Nachteilsausgleich erhalten?
- Schüler:innen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf (zielgleiches Lernen).
- Auch bei vorübergehenden Beeinträchtigungen, z. B. nach einem Unfall.
- Voraussetzung: fachärztliche Diagnose oder schulaufsichtliche Feststellung.
- In besonderen Fällen auch bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten über Klasse 6 hinaus.
Welche Formen gibt es?
- Zeitlich: Verlängerung von Arbeits- oder Pausenzeiten.
- Technisch: Nutzung von Hilfsmitteln wie Laptop oder Lesegerät.
- Räumlich: Arbeiten in einer ruhigen, ablenkungsarmen Umgebung.
- Personell: Unterstützung bei Organisation und Struktur.
- Modifizierte Aufgaben: Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Seh- oder Hörbeeinträchtigungen.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Antrag durch Eltern oder Lehrkräfte bei der Schulleitung.
- Beratung in der Klassen- oder Stufenkonferenz gemeinsam mit Eltern und Schüler:innen.
- Entscheidung durch die Schulleitung, ggf. mit Schulaufsicht.
- Maßnahmen werden dokumentiert, regelmäßig überprüft und angepasst.
Dokumentation
- Festgehalten in der Schülerakte oder im individuellen Förderplan.
- Nicht im Zeugnis vermerkt.
- Dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Für weitere Informationen: https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/2-Arbeitshilfe_Sek_I.pdf

Übersicht über regelmäßige Aktivitäten im Bereich SoR – SmC am GYD in der Mittelstufe
Jahrgang 8: verpflichtend für alle
Workshop zum Thema Diskriminierung/Rassismus, jeweils 3-stündig mit Nadine Dubberke von der ADA Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit (Caritasverband PB) (seit SJ 2023/24)
Jahrgang 9: verpflichtend für alle
Workshop zum Thema „Cybermobbing“ (Fallbesprechungen), jeweils 3-stündig mit Nadine Dubberke (ab SJ 2024/25)
Jahrgang 10: verpflichtend für alle
- Führung an der Erinnerungs- und Gedenkstätte Wewelsburg jeweils im September, organisiert durch die Fachschaft Geschichte
- Frau Dubberke bietet eine verpflichtende Sprechstunde für alle SuS des Jahrgangs an (ab SJ 2025/26)
Jahrgang 8-EF: freiwillige Teilnahme von etwa 30 SuS an mehrtägigen Workshops in Haus Neuland
Regelmäßige Kooperationspartner: Kreismuseum Wewelsburg, Haus Neuland, Frau Dubberke von der ADA Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit (Caritasverband PB)
Berufsberatung ab Klasse 8
“Kein Abschluss ohne Anschluss” (KAoA) – mit diesem Ziel gestaltet Nordrhein-Westfalen den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium. Das landesweite Übergangssystem stellt sicher, dass Jugendliche frühzeitig bei der beruflichen Orientierung, bei der Berufswahl und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium Unterstützung erhalten. Ziel ist es, allen jungen Menschen nach der Schule möglichst rasch eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium zu eröffnen und durch eine effektive Koordinierung unnötige Warteschleifen zu vermeiden. Jugendliche und ihre Eltern werden dabei auf dem Weg in die Berufswelt nachhaltig unterstützt.
Ab Klasse 8 erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine verbindliche, systematische berufliche Orientierung. Neben der Ermittlung und Förderung von Potenzialen und berufsrelevanten Kompetenzen gehören dazu vor allem gezielte Praktika in Betrieben, um verschiedene Berufsfelder zu erkunden und eine kompetente Berufswahl zu ermöglichen. […] Bis zum Ende der Schulzeit wird mit allen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Anschlussperspektive erarbeitet und in einer konkreten Anschlussvereinbarung dokumentiert.
Quelle: MAGS NRW I Kein Abschluss ohne Anschluss
Neben den obligatorischen Maßnahmen des Landes NRW bieten wir für unsere Schülerinnen und SChüler in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit in Paderborn zweiwöchentlich Beratungsgespräche bei unserer Berufsberaterin Frau Eileen Thöne an. Ihr bzw. Sie können sie unter folgender Mailadresse jederzeit für eine Terminabsprache oder konkrete Fragen kontaktieren:
eileen.thoene@gymnasium-delbrueck.de
