Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen
Die Quarantäne von Schüler*innen wird ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person beschränkt. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.
Zur Sicherstellung eines verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz ist daher wichtig, dass die sämtliche Hygieneregeln einschließlich der Maskentragung in Innenräumen eine Bedingung für die gezielte Quarantänisierung nur der infizierten Personen darstellt.
Wenn das Gesundheitsamt von der Schule keine gegenteiligen Hinweise auf besondere Umstände erhält, ist keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ausgenommen.
Näheres entnehmen Sie bitte der gültigen Coronaschutzverordnung bzw. der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung
Zusätzliche schulische Testung an weiterführenden Schulen
An weiterführenden Schulen muss flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung ab Montag, 20. September 2021 stattfinden. Die Testungen werden grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag durchgeführt.
Die Schulleitung